Das Malzbier – ein ganz besonderer Durstlöscher

In Bayern war es lange Zeit verboten, Malzbier mit Zucker herzustellen. Seit 1960 darf aber auch in Bayern Malzbier mit Zucker vertrieben werden, muss aber, so entschied es der Bundesgerichtshof, als Malztrunk namentlich gekennzeichnet werden. 

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